Gewaltbegriff
Unter interpersonaler Gewalt werden im Rahmen unseres CTV Kinderschutzkonzeptes Verhaltensweisen verstanden, die bei anderen Personen zu einer Schädigung führen, sie androhen oder („nur“) versuchen.
Als wesentliche Faktoren werden dabei die körperliche, emotionale und sexualisierte Gewalt gesehen, sowohl im Verhältnis zwischen Erwachsenen und Kindern / Jugendlichen als auch unter Erwachsenen sowie unter Kindern / Jugendlichen (sog. Peer-to-Peer-Gewalt).
Unter körperlicher Gewalt werden alle Formen der Gewalt verstanden, die zu körperlichen Einschränkungen führen oder das Potenzial dazu haben, z. B. das Festhalten oder gewaltvolle Drücken in Dehnpositionen oder der Zwang zur Teilnahme an Wettkämpfen trotz Krankheit. Als emotionale Gewalt werden Gewalthandlungen bezeichnet, die dazu verwendet werden, um eine Person zu erniedrigen, zu bedrohen oder lächerlich zu machen, z. B. durch (Cyber-) Mobbing.
Das Verständnis von sexualisierter Gewalt umfasst verschiedene Formen der Machtausübung mit dem Mittel der Sexualität, z. B.:
- sexualisierte Gewalt ohne Körperkontakt. z. B. sexistische Witze, sexuell anzügliche Bemerkungen, Mitteilungen / Bildnachrichten mit sexuellem Inhalt
- sexuelle Grenzverletzungen, z. B. unangemessene Berührungen / „Massagen“, sich vor anderen ausziehen / exhibitionieren, eine Person auffordern, mit ihr allein zu sein
- sexualisierte Gewalt mit Körperkontakt, z. B. Küsse, sexuelle Berührungen, versuchter Sex sowie Sex mit Penetration gegen den Willen der jeweiligen Person
Ein weiterer Teilaspekt sind Unterlassungen bzw. Vernachlässigungen, z. B. durch eine inadäquate Beaufsichtigung, durch absichtliches Ignorieren und in den Formen mangelnder medizinischer Fürsorge oder der Nichterfüllung von anderen Bedürfnissen von Schutzbefohlenen, z. B. hinsichtlich Ernährung, Hygiene, Unterkunft oder Kleidung.