23
Oktober2023
Ordentliche Mitgliederversammlung 2023
18.00 UhrVereinhaus
Wartburgstr. 270
44577 Castrop-Rauxel

Tagesordnung

  1. Wahl der Protokollanten/-innen
  2. Feststellung der satzungsgemäßen Einladung der Versammlung und der Beschlussfähigkeit
  3. Totenehrung
  4. Genehmigung des Protokolls der ordentlichen Mitgliederversammlung 2022
  5. Ehrungen
  6. Geschäfts- und Kassenbericht 2022
  7. Bericht der Kassenprüfungen 2021 und 2022
  8. Entlastung des Vorstandes für 2021 und 2022
  9. Wahl der Kassenprüfer /-innen für 2023
  10. Berichte der Abteilungen
  11. Bericht über
    • „Digitalisierung des Breitensports“
    • „Moderne Sportstätten 2022“
  12. Anpassung der Mitgliedsbeiträge
    • Der geschäftsführende Vorstand schlägt vor, die Mitgliedsbeiträge anzupassen. Die Anpassung soll sich nach Auffassung des geschäftsführenden Vorstandes zwischen EUR 0,50 und EUR 1,00 je Monat (d.h. zwischen EUR 6 und EUR 12 pro Jahr) und Mitglied bewegen und von der Mitgliederversammlung festgelegt werden.Begründung: Die allgemeinen Lebenshaltungskosten sind über die vergangenen Monate und Jahre deutlich gestiegen. Gleichzeitig wird die Förderung seitens des Landes Nordrhein-Westfalen insbesondere für die Aus- und Fortbildung von Übungsleitern gekürzt bzw. gestrichen. Die Ausgaben für Energie für das Vereinshaus konnten trotz generell gestiegener Energiekosten deutlich reduziert werden. Die Vermietungstätigkeit wurde im April 2023 nach Abschluss der Umbaumaßnahmen wieder aufgenommen und ist gut angelaufen. Das infolge der Corona-Pandemie zurückgegangene Beitragsaufkommen reicht plangemäß im kommenden Jahr nicht aus, alle voraussichtlich anfallenden Ausgaben zu decken. Die Umlage für die 150-Jahr-Feier im kommenden Jahr 2024 (EUR 4) wird im Jahr 2024 letztmalig erhoben. Die für das Jahr 2023 erhobenen Energiepauschale von EUR 12 bzw. EUR 16 wurde einmalig für da Jahr 2023 erhoben und wird im Jahr 2024 nicht mehr erhoben. Der Einzug der Beiträge soll so weit wie möglich flexibilisiert werden, um Belastungsspitzen bei den Mitgliedern zu vermeiden.
  13. Änderung der Satzung
    • § 9 Abs. 6 soll folgenden Wortlaut erhalten: „Von Mitgliedern, die dem Verein eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der Beitrag bei jährlicher Zahlung zum 01.02., bei halbjährlicher Zahlung zum 01.02. und 01.08., bei quartalsweiser Zahlung zum 01.02., 01.05., 01.08. und 01.11. sowie bei monatlicher Zahlung jeweils zum Ersten eines Monats eingezogen.“
      Begründung: Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages soll flexibilisiert werden, um Spitzenbelastungen bei Mitgliedern zu vermeiden.
    • § 10 Abs. 3 soll folgenden Wortlaut erhalten: „Mitglieder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind vom Stimmrecht in der Mitgliederversammlung ausgeschlossen. Das Stimmrecht kann jedoch in der Jugendversammlung im vollen Umfang ausgeübt werden.“
      Begründung: Die Jugend im Verein soll gestärkt werden. In Nordrhein-Westfalen steht Jugendlichen ab Vollendung des 16. Lebensjahr das Wahlrecht zu.
    • § 15 Abs. 1 Sätze 1 und 2 sollen folgenden Wortlaut erhalten: „Der geschäftsführende Vorstand gem. § 26 BGB (Vorstand) besteht aus:
      a. dem/der Vorsitzenden
      b. den bis zu drei stellvertretenden Vorsitzenden
      c. dem/der Kassenwart/in
      d. dem/der Mitgliederverwalter/in.
      Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den/die Vorsitzende/n oder einem der stellvertretenden Vorsitzenden in Gemeinschaft mit dem/der Kassenwart/in oder dem/der Mitgliederverwalterin vertreten.“
      Begründung: Der/die Geschäftsführer/in soll nicht mehr Teil des geschäftsführenden Vorstandes sein. Die Position ist regelmäßig mit viel Arbeit verbunden und soll nicht mit Haftungsrisiken im Außenverhältnis belastet sein.
    • § 15 Abs. 5 soll folgenden Wortlaut erhalten: „Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes wie auch des Gesamtvorstandes werden für die Dauer bis zur zweiten auf die Wahl folgenden Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorsitzende wird in geraden Jahren, die stellvertretenden Vorsitzenden werden in ungeraden Jahren gewählt. Der geschäftsführende Vorstand bleibt auch nach Ablauf der Amtszeit im Amt, bis ein neuer geschäftsführender Vorstand gewählt ist.“
      Begründung: Die Satzung enthält bislang keine Regelung zur Amtsdauer gewählter Vorstandsmitglieder. Geübte Praxis ist zwei Jahre. Die geübte Praxis soll mit dieser Änderung der Satzung festgeschrieben werden. Um nach Möglichkeit Kontinuität im geschäftsführenden Vorstand herzustellen, sollen der/die Vorsitzende und seine/ihre Stellvertreter in unterschiedlichen Jahren gewählt werden.
    • § 16 Abs. 1 soll folgenden Wortlaut erhalten: „Der Gesamtvorstand besteht aus:
      a. den Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes,
      b. den gewählten Mitgliedern des Gesamtvorstandes:
      – dem/der Presse- und Medienwart/in
      – dem/der Vereinshauswart/in
      – dem/der Kulturwart/in
      – dem/der Geschäftsführer/in
      – den bis zu fünf Beisitzer/innen
      c. den Abteilungsleiter/innen
      d. dem/der von dem Vereinsjugendtag gewählten Jugendwart/in gemäß Jugendordnung.“
      Begründung: Bei der Position der Sozialwartin fällt so gut wie nichts an. Der/die Geschäftsführer/in soll zwar nicht mehr Teil des geschäftsführenden Vorstandes aber sehr wohl des Gesamtvorstandes sein.
    • § 18 Abs. 1 soll folgenden Wortlaut erhalten: „Die Jugend des Vereins ist die Gemeinschaft aller Mitglieder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres und ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Vereins.“
      Begründung: Die Vereinsjugend soll abteilungsübergreifend von der Jugend für die Jugend Veranstaltungen anbieten. Da Mitglied der Vereinsjugend nur die bis 18-jährigen und gewählten Mitglieder des Jugendausschuss sind, steht und fällt alles mit dem/der Jugendleiter/in. Ein Zusammenschluss von mehreren über 18-jährigen könnte hier gemeinsam mehr erreichen.
  14. Wahl der ausscheidenden und offenen Vorstandmitglieder
    • Stellvertretende Vorsitzende
    • Geschäftsführer/in
    • Kassenwart/in
    • Mitgliederverwalter/in
    • Pressewart/in
    • Beisitzer/innen
  15. Erledigung eingegangener Anträge
  16. Verschiedenes