Prävention

Im Rahmen der Vorbeugung zum Schutz vor Gewalt hat der CTV verschiedene Strukturen und Maßnahmen festgelegt.

Ein grundlegender Pfeiler dabei ist das im April 2025 beschlossene Kinderschutzkonzept, dass u.a. die Aufnahme der Gewaltpprävention in die Rechtsgrundlagen des Vereins, Benennung und Qualifzierung von Ansprechpersonen, Schulung und Überprüfung von Übungsleitungen, Ehrenamtlern und Mitarbeitenden, Verhaltensregeln und Verfahrensabläufe im Ernstfall festlegt.

Relevant für uns alle im täglichen Miteinander sind dabei vor Allem unsere:

Verhaltensregeln im CTV

  • Die Kommunikation im CTV soll stets respektvoll und auf Augenhöhe erfolgen. In der Umgangssprache ist auf sexistische, diskriminierende und gewalttätige Äußerungen zu verzichten.
    • Altersgerechte Musikauswahl
  • Alle Beteiligten achten auf eine transparente, sensible, zugewandte und fachlich adäquate Gestaltung von Nähe und Distanz und bestimmen diese selbst.
    • „Ich tue keinem anderen etwas, von dem ich auch nicht will, dass es mir angetan wird!“
    • Niemand wird zu einer Übung oder Haltung gezwungen.
    • Trösten eines Kindes: Anfrage Erwachsener: „Ist es ok, wenn ich dich tröste und in den Arm nehme?“
    • Die Übungsleiter*in duscht grundsätzlich nicht mit den Kindern und Jugendlichen.
    • Die Umkleiden der Mädchen und Jungen werden grundsätzlich nicht betreten (Ausnahme Eltern-Kind-Turnen). Ist ein Betreten erforderlich, sollte dieses durch einen gleichgeschlechtlichen Erwachsenen erfolgen. Auch hier gilt: Zuerst Anklopfen, dann die Kinder bitten sich etwas überzuziehen. Optimal ist es, zu zweit die Umkleiden zu betreten (Das Vier-Augen Prinzip).
    • Alle Übungsstunden, die mit Kindern stattfinden, werden idealerweise mit zwei Personen besetzt. Hier greift nicht nur das Vier-Augen Prinzip, sondern auch die erforderliche Aufsichtspflicht: Wenn ein Kind die Halle verlässt oder getröstet werden muss, sollten die anderen Mitglieder der Gruppe nicht allein in der Halle bleiben.
    • Unterstützung beim Toilettengang kleinerer Kinder: Dies wird mit den Eltern vorher besprochen (Wie muss das Kind unterstützt werden und von wem etc.).
    • Einzeltrainings werden vorher abgesprochen und angekündigt. (Vereinsvorstand und Eltern- hier wäre das Vier-Augen-Prinzip optimal bei Begleitung durch ein Elternteil).
  • Veranstaltungen mit Übernachtungen werden grundsätzlich von mehreren Personen begleitet. Nehmen beide Geschlechter teil, begleiten mindestens eine weibliche und eine männliche Person die Veranstaltung.
    • Übernachtungssituation: Kinder / Jugendliche und Betreuer*innen übernachten grundsätzlich in getrennten Zimmern beziehungsweise Zelten.
  • Notwendig ist eine Kultur der Achtsamkeit und des Hinsehens. Die Etablierung regelmäßiger Schulungen aller Beteiligten soll für eine ganzheitliche Präventionsarbeit, Transparenz und eine Sensibilität für organisatorische Abläufe sorgen.
  • Bei der Verbreitung von Bildern und Inhalten ist sowohl in den sozialen Medien als auch im internen Bereich sensibel vorzugehen.
  • In der Lehrgangsarbeit und auch bei Veranstaltungen werden möglicherweise problematische und präventive Verhaltensweisen zu Beginn thematisiert, insbesondere bei mehrtägigen Veranstaltungen.